Baulexikon

Beweissicherung im Bau und vor Baubeginn: Beweissicherungsverfahren im Überblick

16.3.2021

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Oft genug wird erst im Schadensfall offensichtlich, dass eine Beweissicherung im Bau notwendig ist. Meist ist dann kluger Rat teuer. Damit es gar nicht erst soweit kommt, stellen wir Ihnen die wichtigsten Beweissicherungsverfahren im Bauwesen vor. So viel verraten wir Ihnen schon jetzt: Vorausschauend zu planen, zahlt sich aus. Denn mit der Beweissicherung vor Baubeginn minimieren Sie zahlreiche unternehmerische Risiken.

Capmo-Tipp: Damit Ihr Beweissicherung vor Gericht Bestand hält, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Ihre Baudokumentation rechtssicher ist. Welche Voraussetzungen die Unterlagen hierfür erfüllen müssen, erfahren Sie in unserem kostenlosen eBook „Rechtssichere Baudokumentation“. Schauen Sie rein!

Beweissicherung im Bau: Grundlagenwissen auf den Punkt gebracht

Bei einem Bauvorhaben kann es vorkommen, dass Schäden an angrenzenden Bauwerken entstehen. Für diese haftet für gewöhnlich der Verursacher, also das jeweilige Bauunternehmen, das die Ausführung vornimmt. Das klingt soweit fair und verständlich. Doch dabei gibt es einige Hintergründe rund um das Thema Beweissicherung zu beachten und rechtliche Konsequenzen vorwegzunehmen.

Was ist eine Beweissicherung im Bau?

Mit einer Beweissicherung im Bauwesen wird der aktuelle Zustand eines Bauwerks festgehalten. Für gewöhnlich findet die Beweissicherung vor Baubeginn statt, kann aber auch zu jedem Zeitpunkt während der Ausführungsphase relevant werden. Im Idealfall wird dabei der Ist-Zustand so dokumentiert, dass im Falle von später entdeckten Bauschäden eindeutig geklärt werden kann, wer dafür verantwortlich ist.

Bedeutung der Beweissicherung im Bauwesen

Werden Bauschäden entdeckt, stellt sich oft die Frage, ob diese tatsächlich mit der Bauausführung entstanden sind oder nicht sogar schon vorher vorhanden waren. Ohne rechtssichere Beweise kann dies in Streitigkeiten enden und zu unnötigen Mehraufwänden führen, um den Fall bestmöglich zu klären.

Häufig werden Anwohner oder Besitzer der angrenzenden Gebäude erst während der Bauarbeiten aufmerksam. Sie nehmen ihre Umgebung anders wahr und entdecken Schäden, die allerdings schon vorher da gewesen sein können. Im Nachhinein zu belegen, dass Schäden schon vor Beginn der Baumaßnahmen vorhanden waren, ist äußerst schwierig. Im Falle von fehlenden Beweisen geht die Pflicht zur Mangelbeseitigung hin zum ausführenden Unternehmen. Liegen stattdessen Gutachten oder andere rechtssichere Dokumente als Beweis vor, können diese das Bauunternehmen erheblich entlasten.

Relevanz für Bauunternehmen in der Praxis

Generell trifft die Beweissicherung so gut wie jedes Bauunternehmen, da im seltensten Falle Bauwerke völlig isoliert errichtet werden. Allein durch eine Anbindung an Straßen und Versorgungssysteme wie Wasser, Gas und Strom ergibt sich ein gewisses Risiko, dass umliegende Einrichtungen während der Baumaßnahmen zu Schaden kommen. Bei Umbauarbeiten ist naheliegend, dass hier ein gewisses Risiko für eintretende Schäden existiert, wenn direkt Änderungen am Bauobjekt vorgenommen werden. Bei Bauverträgen, die auf Basis der VOB abgeschlossen werden, ist die Beweissicherung nach § 3 Abs. 4 VOB/B verpflichtend.

Vorsicht: Bauschäden sind nicht gleich Baumängel!

Wenn es um Schäden an Bauwerken geht, vermischt sich der Tatbestand schnell mit den klassischen Baumängeln. Dazu ein kurzer Exkurs in die Rechtslage: Auftretende Baumängel an der erbrachten Leistung sind häufig mit Diskussionen verbunden, da unklar ist, wer konkret in der Beweispflicht ist.

  • Während der Bauausführung ist der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet, seine Leistung mangelfrei zu erbringen. Entdeckte und angezeigte Mängel müssen beseitigt werden, damit eine ordentliche Bauabnahme erfolgen kann. Nachbesserungen sind demnach durch den Auftragnehmer zu leisten.
  • Nach erfolgter Bauabnahme kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Auftraggeber bei einem aufgedeckten Baumangel beweisen, dass dieser durch die Bauarbeiten des Auftraggebers zustande gekommen ist. Nur dann kann er die Gewährleistung in Anspruch nehmen und den Mangel durch den Auftragnehmer beseitigen lassen. Andernfalls muss dieser auf eigene Kosten beseitigt werden.

Genau genommen kommt auf Sie als Auftraggeber während der Nutzungsphase keine konkrete Beweispflicht zu. Dennoch haben Sie bei der Klärung des Falles und auch in Gerichtsverhandlungen sehr viel bessere Karten, wenn Sie handfeste Belege vorbringen können, dass Sie Ihre Leistung mangelfrei erbracht haben.

Dokumentationsaufwand und Abwicklung des Schadens

Oft genug schrecken Bauunternehmen wegen des Aufwandes der Beweisdokumentationen zurück. Doch letztendlich geht es bei Schäden und Baumängeln häufig um hohe Summen und um einen zusätzlich hohen Zeitaufwand für die Abwicklung und Ausbesserung. Um das Risiko von kostspieligen Nachbesserungen, die Sie möglicherweise nicht zu verantworten haben, gering zu halten, ist eine Beweissicherung essenziell. So können Schadensersatzforderungen minimiert oder ganz abgewendet werden.

Generell ist die Beweissicherung ein aufwendiger Prozess, der durchdacht geplant sein will. Statt alles nur auf Papier festzuhalten, können Sie die Dokumentation alternativ auch digital vornehmen und sparen sich so jede Menge Zeit. Darüber hinaus sind die Belege sehr viel strukturierter abgelegt, leichter wieder zu finden und mit dem richtigen Tool sogar rechtssicher abgespeichert. So sind Sie vor Gericht im Schadensfall bestens vorbereitet und halten den administrativen Aufwand, wenn es drauf ankommt, gering.

Beweissicherungsverfahren im Bauwesen

Mit einem gut strukturierten Beweissicherungsverfahren liegen Ihnen vor Gericht rechtssichere Beweise vor. Wir schauen uns die relevanten Beweisverfahren im Einzelnen einmal an.

Beweissicherung vor Baubeginn: den Ist-Zustand erfassen

Bevor die Baumaßnahmen starten, sollten sich Bauunternehmen stets vergewissern, wie der Ist-Zustand rund um das Baugelände ist. Das heißt, es wird festgestellt, wie der aktuelle bauliche Zustand des Grundstücks, der angrenzenden Gebäude und auch der Straßen und der technischen Anlagen ist. Dabei werden an Gebäuden nicht nur Außenfassaden geprüft, sondern auch Begehungen im Inneren der Bauwerke durchgeführt. Handelt es sich um einen Umbau, sollte auch das Gebäude selbst vorher begutachtet und eine Beweissicherung vorgenommen werden. Mit ihr stellen Sie bereits existierende Baumängel fest. Noch dazu sichern Sie sich vor nicht gerechtfertigten Schäden ab, die vermeintlich durch die Bauarbeiten entstanden sein sollen, jedoch vorher schon vorhanden waren.

Generell können auch die Eigentümer der umliegenden Gebäude diese Art der Beweissicherung durchführen, bevor Sie mit Ihren Arbeiten starten. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, werden diese Dokumente als handfeste Belege vorgelegt.

Vorsorgliches Beweissicherungsverfahren: Schäden gezielt vermeiden

Das vorsorgliche Beweissicherungsverfahren ist weniger nur eine Beweissicherung als vielmehr eine vorbeugende Maßnahme, um mögliche Schäden zu vermeiden. Unter Berücksichtigung der DIN 4123 geht es konkret um die Absicherung angrenzender Gebäude und auch Grundstücke, noch bevor die Baumaßnahmen beginnen. Die Norm enthält zugleich Hinweise für die Durchführung der anliegenden Arbeiten und welche Belege dafür erstellt werden sollten.

Selbständiges Beweisverfahren für eine gerichtliche Klärung

Unter einem selbständigen Beweisverfahren, ehemals selbständiges Beweissicherungsverfahren, wird ein gerichtlicher Prozess verstanden. Es wird daher auch als gerichtliches Beweissicherungsverfahren bezeichnet. Das bedeutet, für einen Schadensfall wurden bereits rechtliche Schritte eingeleitet. In dem Verfahren erfolgt zunächst die Begutachtung durch einen Sachverständigen, der vom Gericht beauftragt wird (§ 404 Abs. 1 ZPO). Er klärt dabei die zur Debatte stehenden Fragen.

Ziel dieser Vorgehensweise ist es, so schnell es geht, die Beweise zu erheben und diese nicht aufgrund langer Gerichtsprozesse hinauszuzögern. Im Ergebnis kann der Gutachter damit auch eine außergerichtliche Einigung bewirken. Sollte es jedoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, so gilt das Gutachten als Beweismittel. Privatgutachten werden hingegen vor Gericht nur als qualifizierter Parteivortrag akzeptiert oder dienen einer außergerichtlichen Klärung. Näheres zu den Beweisen durch Sachverständige klärt die Zivilprozessordnung in den §§ 402 bis 414 ZPO.

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Privates Beweisverfahren für die außergerichtliche Abwicklung

Das private Beweissicherungsverfahren kommt als Beweissicherung vor Baubeginn zum Einsatz oder auch im Nachgang, wenn ein Schadensfall unter den beteiligten Parteien außergerichtlich geklärt wird. Die Beweissicherung wird durch einen vom jeweiligen Auftraggeber eingesetzten Gutachter erstellt. Die Klärung kann durch das verfasste Privatgutachten sehr viel schneller und weniger aufwendig stattfinden als bei gerichtlichen Verfahren. Selbst wenn es zu keiner Einigung kommt, dient das Privatgutachten immerhin als Parteivortrag, und der beauftragte Gutachter kann zudem auch als Zeuge mit aussagen. Das Privatgutachten kann auch ergänzend zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens in Auftrag gegeben werden, um den gerichtlichen Prozess vorzubereiten oder im Zweifel sogar ein gerichtliches Gutachten zu erschüttern.

Beweissicherung durch die Erstellung eines Gutachtens

Ganz egal, wer die Beweissicherung durchführt – mit ihr erfolgt die Erstellung eines Gutachtens. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Gutachten.

Was kostet die Beweissicherung?

Für die Erstellung einer Beweissicherung gibt es verschiedenen Möglichkeiten. Zum einen können Sie selbst die Dokumentation vornehmen. Was Sie dazu benötigen, ist Zeit und ein cleveres System, um die Belege schnell und übersichtlich zu sichern. Digitale Anwendungen können Sie dabei unterstützen, doch erfordern sie in der Anschaffung einen finanziellen Einsatz, der jedoch vergleichsweise gering ist.

Zum anderen können Sie externe Unterstützung bei der Beweissicherung in Anspruch nehmen und dafür einen Bausachverständigen hinzuziehen. Die Leistung wird meist zwischen 70 und 250 Euro pro Stunde vergütet. Die genaue Höhe der Stundensätze hängt individuell vom vorliegenden Fall ab. So spielen das genaue Sachgebiet und die Schwierigkeit des Problems eine Rolle. Hinzu kommen Fahrtkosten und weitere Aufwände für die finale Erstellung des Gutachtens.

Wer erstellt das Gutachten?

Ein extern erstelltes Gutachten wird für gewöhnlich von einem Bausachverständigen aufgesetzt. Unter den Sachverständigen finden Sie freie Gutachter oder auch vereidigte oder verbandsgeprüfte Gutachter. Verbandsgeprüft bedeutet, dass der Sachverständige auf dem Fachgebiet der Beweissicherung geschult wurde und die Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Ein Gericht zum Beispiel wird auf die Beauftragung vereidigter Sachverständiger zurückgreifen, um mit einem qualitativ hochwertigen Ergebnis rechnen zu können. Gutachten von ungeprüften Sachverständige können dagegen häufiger Formfehler aufweisen, was vor Gericht die Beweiskraft schmälern kann.

Welche Informationen müssen ins Gutachten?

Ein Sachverständigengutachten dient zur objektiven Feststellung des ermittelten Schadens sowie zur Bestimmung des Streitwerts. Es enthält folgende Angaben:

  • Festsetzung der angezeigten Sachmängel sowie Aufzeigen der Ursachen.
  • Aufstellung der Maßnahmen und Aufwände für die Beseitigung des Schadens.
  • Auflistung der entstehenden Kosten und Einschätzung zur möglichen Wertminderung.

Die erfassten Tatsachen in diesem Gutachten dienen zunächst einer fundierten Entscheidung darüber, welche Vertragspartei für den Schaden aufkommen soll. Weiterhin klärt diese Unterlage auch direkt die Kosten für die Schadensbeseitigung, die auf den ermittelten Verursacher zukommen.

Bausachverständiger für ein Baugutachten beauftragen

Planen Sie, die Beweissicherung durch einen extern beauftragten Bausachverständigen durchführen zu lassen? Dann gibt es einige Punkte zu beachten, damit Sie ein Baugutachten erhalten, mit der die Entscheidungsfindung eindeutig und schnell durchgeführt werden kann.

Vorgehen bei der Beauftragung eines Sachverständigen

Informieren Sie sich zunächst über mögliche in Frage kommende Experten. Stellen Sie dabei die Qualifikation und Referenzen fest. Denn der Beruf als Sachverständiger für Bauschäden ist nicht geschützt. Genau genommen kann sich jeder als ein Baugutachter ausgeben. Mehr Sicherheit erhalten Sie, wenn Sie auf vereidigte oder auf verbandsgeprüfte Sachverständige setzen. Mit seiner Vereidigung hat der Gutachter eine gewisse Sachkunde im Bauwesen, aber vor allem auch das unabhängige und objektive Arbeiten sowie seine Vertrauenswürdigkeit unter Beweis gestellt. Sie finden vereidigte Gutachter auch unter dem Begriff “öffentlich bestellte” Sachverständige.

Kontaktieren Sie anschließen den auserwählten Sachverständigen und übermitteln ihm zunächst Ihre Anfrage mit dem konkreten Anliegen. Handelt es sich um eine vorbereitende Beweissicherung oder wird das Gutachten für ein privates oder gerichtliches Beweisverfahren benötigt?

Haben Sie einen Gutachter beauftragt, so sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet und müssen alle Informationen bereitstellen, die für die sachgemäße Ausführung des Auftrages notwendig sind. Zu den benötigten Informationen kommen wir gleich noch ausführlicher. In jedem Fall müssen Sie die Besichtigung des Baugeländes, wo der Schaden entstanden ist, ermöglichen. Vom Sachverständigen als notwendig erachtete Untersuchungen müssen ebenso durchgeführt werden können.

Beweissicherung Checkliste für ein strukturiertes Beweissicherungsverfahren
Um sicherzugehen, dass Sie keine Unterlagen vergessen, können Sie auf eine Beweissicherung Checkliste setzen.

Benötigte Informationen für die Erstellung eines Gutachtens

Damit der beauftragte Sachverständige das Gutachten vollständig und korrekt aufsetzen kann, sind Sie dazu verpflichtet, durch die Bereitstellung von Informationen aktiv mitzuwirken. Das heißt zum Beispiel, dass Sie Unterlagen wie Baupläne und Bauverträge zur Verfügung stellen. Zudem sollten Sie alle sonstigen Informationen weitergeben, die in irgendeiner Weise von Bedeutung sein können, wie zum Beispiel Dokumentationen aus dem Bautagebuch, geführte Protokolle oder selbst kleinste Notizen per E-Mail. Um den Fall genauestens zu klären, liefern Sie hier lieber zu viel als zu wenig an Informationen und überlassen die Entscheidung dem Sachverständigen, ob die vorliegenden Daten für den Fall wichtig sind oder nicht.

Eindeutig und schnell nachvollziehbar dank digitaler Dokumentation

Um für den Ernstfall gewappnet zu sein, sollten Sie alle relevanten Informationen stets auf Knopfdruck vorlegen können. Das gelingt mit einer digitalen Ablage der Daten in einem System, wo Sie Fotos, Text oder Sprachnachrichten mit einem genauen Zeitstempel speichern können. Durch eine kontinuierliche Dokumentation lassen Sie alle Vorfälle der Vergangenheit ohne viel Aufwand lückenlos nachvollziehen. Sie erleichtern damit nicht nur sich selbst, sondern auch dem Gutachter seine Arbeit für ein schneller vorliegendes und auch tendenziell besseres Endergebnis.

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Die digitale Dokumentation sorgt dafür, dass der Bauablauf schnell und einfach nachzuvollziehen ist.

Software für die Beweissicherung im Bau

Um die digitale Dokumentation effizient abzubilden, lässt sich zum Beispiel eine Software nutzen, welches speziell für das Baumanagement entwickelt wurde. In diesem können Sie von der Vorbereitung und Planung bis hin zur Ausführung und Bauabnahme alle Informationen dokumentieren, die bislang verstreut auf zahlreichen Plänen oder Notizblöcken gelandet sind. Mit der Software ist auch die Beweissicherung im Bau genauer dokumentiert und noch dazu übersichtlich und zentral abgespeichert. So gelingt es Ihnen und allen Baubeteiligten den Überblick zu behalten und schnell die gesuchten Inhalte ausfindig zu machen.

Beweissicherung Bau mit Vorlage: Muster als gratis Download

Um mit der Beweissicherung im Bau eine rechtssichere Grundlage zu erschaffen, sorgt eine Software für eine optimale Datenerfassung. Darüber hinaus empfehlen wir ein durchdachtes Vorgehen während des eigentlichen Beweissicherungsverfahrens. Statt sich alles auf einer leeren Seite im Word-Dokument zu überlegen, helfen zum Beispiel Mustervorlagen, die richtige Form zu treffen und auch an alle wichtigen Informationen zu denken. So ersparen Sie sich Zeit bei der Recherche und dem Aufsetzen der notwendigen bürokratischen Schritte. Zusätzlichen kommen Sie mit komplett ausgefüllten Dokumenten sehr viel effektiver ans Ziel.

Eines der wichtigsten Schreiben für Sie ist die Antragstellung für einen Bausachverständigen. Mit unserem Musterantrag können Sie Ihre Beauftragung schnell und einfach fertigstellen. Laden Sie dazu die Beweissicherung Bau Vorlage herunter und füllen Sie die Freitextfelder mit Ihren Daten aus.

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