
Auf der Baustelle sollte Arbeitsschutz an erster Stelle stehen. Und dazu gehört auch eine ausgiebige Gefährdungsbeurteilung. Eine Gefährdungsbeurteilung dient der Einschätzung der Gefahrenpotenziale auf der Baustelle. Somit ist sie nicht nur fester Bestandteil der Baustellensicherheit, sondern bildet die Grundlage dafür.
Dass eine Gefährdungsbeurteilung auf dem Bau relativ ausführlich werden kann, ist bei den vielen unterschiedlichen Schritten und Beteiligten nicht überraschend. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, haben wir eine kostenlose Gefährdungsbeurteilung Vorlage für Sie entwickelt.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Obwohl der Begriff der Gefährdungsbeurteilung schon einen ersten Eindruck gibt, steckt dahinter noch einiges mehr als eine reine Beurteilung. Zunächst ist wichtig zu wissen, dass eine Gefährdungsbeurteilung nicht nur auf dem Bau zur Anwendung kommt. Generell helfen Arbeitsschutzformulare in unterschiedlichen Bereichen. Auch in anderen Branchen gehört sie zu den Standards am Arbeitsplatz. Doch gerade auf der Baustelle gibt es bei diesem Thema viel zu beachten.
Worauf ist bei der Gefährdungsbeurteilung zu achten?
Prinzipiell wird in einer Gefährdungsbeurteilung angegeben, welche Gefahren bei der Arbeit aufkommen können. Die Liste der dabei zu beachtenden Dinge ist lang: Arbeitsschritte, Arbeitszeiten, Werkzeuge oder Maschinen, Personenzahlen und auch psychische Aspekte spielen dabei eine Rolle. Und auch andere Faktoren wie unterschiedliche Gewerke oder Umwelteinflüsse müssen mitbeachtet werden. Wie Sie sich gewiss denken können, nimmt die Beurteilung sämtlicher Bereiche viel Zeit in Anspruch. Um diese so effizient wie möglich zu nutzen, ist es hilfreich im Vornherein eine grobe Eingliederung anzufertigen.
Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsstätte oder Arbeitsplatz
Es lohnt sich zu Beginn zwischen einer Gefährdungsbeurteilung an der Arbeitsstätte und einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu unterscheiden. Die Arbeitsstätte beschreibt den ganzheitlichen Arbeitsbereich - in unserem Fall also die gesamte Baustelle. Die dafür angefertigte Gefährdungsbeurteilung kann auch den Arbeitsweg oder sanitäre Anlagen beinhalten. Je nach Projekt oder Baustelle sieht dieser immer unterschiedlich aus. Es kann auch vorkommen, dass sich die Arbeitsstätte im Rahmen eines Projekts ändert.
Der Arbeitsplatz ist der eingegrenzte Bereich, in dem die Arbeit verrichtet wird. Das kann auf der Baustelle beispielsweise lediglich das Fundament eines Bauobjekts sein. Auch spezielle Maschinen, einzelne Arbeitsschritte und geschulte Fachkräfte spielen eine Rolle um den Arbeitsplatz zu beurteilen.
Doch worin liegt eigentlich der Vorteil bei einer solchen Eingrenzung? Ganz einfach: durch das Einteilen in zwei unterschiedliche Bereiche können Sie einen besseren Überblick behalten und die Gefahren noch expliziter einschätzen. So verringern Sie das Risiko Fehler zu machen oder bestimmte Dinge komplett zu übersehen. Das Ganze klingt zunächst nach sehr viel Aufwand. Aber keine Angst - wir haben einen Weg gefunden, um Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung unter die Arme zu greifen. Davor wollen wir aber erst einmal klären, warum eine Gefährdungsbeurteilung angefertigt werden muss.

Die Rechtsgrundlage im Arbeitsschutzgesetz
Die Gefährdungsbeurteilung basiert in erster Linie auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). In § 5 Absatz 3 ist geregelt, welche Bereiche und Zustände eine Gefährdung im Rahmen des Gesetzes darstellen:
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, v. a. von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen und den Umgang damit,
- Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
Gefährdung der psychischen Gesundheit
2013 wurde der Paragraph 5 maßgeblich durch einen weiteren Punkt erweitert: die psychischen Faktoren. Denn nicht nur körperliche Schäden stellen eine Gefährdung dar, auch psychische Belastungen oder Beeinträchtigungen sind relevant. Das können sowohl Voraussetzungen der psychischen Gesundheit sein, wie auch psychische Störungen, die erst durch die Arbeit, sprich während des Projekts, entstehen.
Weitere rechtliche Bestimmungen
Andere Regelungen sind in den Vorschriften zur Unfallverhütung (DGUV) aufgeführt. Dort ist nicht direkt geregelt, wie die Gefährdungsbeurteilung gestaltet sein sollte, allerdings wird auf die Pflichten im Rahmen der Unfallverhütung hingewiesen. Dazu zählen Regeln und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung spielt dabei eine wichtige Rolle.
Über die Jahre wurden unterschiedliche Regelwerke erstellt um die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dazu gehören zum Beispiel die BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) oder die BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Diese sind rechtlich allerdings nicht verbindlich und dienen lediglich der Orientierung. Insbesondere bei wenig Erfahrung mit Gefährdungsbeurteilungen können wir einen Blick auf die Vorlage der BG Bau wärmstens empfehlen. Und damit Sie anschließend auch selbstständig eine Beurteilung erstellen können, haben wir eine rechtssichere Vorlage für Sie entwickelt.
Warum sollten Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Prinzipiell sollen bei einer Gefährdungsbeurteilung alle Gefahren erkannt und entsprechend eingeschätzt werden. Das soll Mängel und Schäden während eines Projekts verringern, im besten Fall sogar reduzieren. Wenn die Risiken frühzeitig benannt werden, können schon vor Projektstart Maßnahmen ergriffen werden um diese Risiken zu minimieren. Darin liegt der Fokus einer Gefährdungsbeurteilung.
Darüber hinaus ist die Gefährdungsbeurteilung ein wichtiges Informationsmittel für alle Projektbeteiligten. Die Arbeiter können nach einer abgeschlossenen Gefährdungsbeurteilung genau über mögliche Risiken und Schäden informiert werden. So kann sich jeder individuell auf die Arbeit einstellen und eventuell eigene Maßnahmen ergreifen.

Welche Informationen müssen in einer Gefährdungsbeurteilung enthalten sein?
In einer Gefährdungsbeurteilung müssen viele unterschiedliche Aspekte beachtet und dokumentiert werden. Wichtig ist zunächst das genaue Projekt, mit allen wichtigen Daten wie Projektzeitraum, Ort, Verantwortliche und Anzahl aller Beteiligter, anzugeben. Diese Daten dienen dazu, das Gefahrenpotenzial einzuschätzen.
In einem nächsten Schritt sollte die Gefährdungsbeurteilung je nach Größe und Ausmaß des Projekts in unterschiedliche Teile gegliedert werden. Wenn lediglich zwei Personen an einem einwöchigen Projekt arbeiten, ist das weniger notwendig - bei einer Großbaustelle mit unterschiedlichen Gewerken, Arbeitern und Verantwortlichen umso mehr. Die Gliederung kann individuell stattfinden und sollte abhängig von den Merkmalen eines Arbeitsschrittes, Arbeitsplatzes oder der Arbeit an sich gemacht werden. Aber auch rechtlich muss auf unterschiedliche Punkte eingegangen werden.
Gefährdungsbeurteilung Vorlage: Zeit sparen und Nerven schonen!
Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht zu unterschätzen. Insgesamt gilt zwar: Je größer das Projekt, desto größer der Aufwand - allerdings steckt auch bei kleineren Projekten der Teufel im Detail. Damit Sie den Überblick behalten und keine Faktoren übersehen oder vergessen, haben wir eine kostenlose Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung am Bau für Sie erstellt. Die Vorteile: eine kurze Bearbeitungszeit, eine übersichtliche Gestaltung und rechtssichere Angaben. Selbstverständlich können Sie die Vorlage als PDF kostenlos und unverbindlich herunterladen - und sofort loslegen!