
Egal wie klein oder groß ein Bauprojekt ist – früher oder später muss die Bauabnahme erfolgen! Dabei geht es allerdings nicht nur um ein formales OK seitens des Bauherren: Die Bauabnahme hat wichtige rechtliche Folgen für Auftraggeber und -nehmer. Damit Ihnen dabei kein Fehler unterläuft, haben wir die Grundlagen der rechtsverbindlichen Bauabnahme nach BGB und VOB übersichtlich zusammengefasst. Und ein kostenloses Formular für Ihre rechtsverbindliche Bauabnahme erstellt, mit dem beim nächsten Mal nichts schief geht.
Daten & Fakten der rechtsverbindlichen Bauabnahme
Die Bauabnahme ist ein wiederkehrender Arbeitsschritt, der mitunter zu den wichtigsten Meilensteinen eines Bauprojekts zählt. Prinzipiell findet eine Bauabnahme im Rahmen eines Bau- oder Werkvertrags statt. Die Abnahme kann erfolgen, wenn der Auftragnehmer eine Leistung, beziehungsweise einen Auftrag erfüllt hat und diesen ausdrücklich zur Abnahme frei gibt. Ob dieser Auftrag tatsächlich abgenommen werden kann, wird mit Hilfe der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit seitens des Auftraggebers entschlossen. Ist das nicht der Fall, liegt eine sogenannte Abnahmeverweigerung vor. Bevor wir soweit sind, müssen wir jedoch die rechtliche Grundlagen der Bauabnahme klären.
Rechtliche Grundlagen der Bauabnahme
Die Bauabnahme basiert auf zwei rechtlichen Quellen. Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Im BGB sind zunächst die Prinzipien der Abnahme im Allgemeinen beschrieben, in der die VOB findet eine Spezialisierung auf Bauleistungen statt.
Aber starten wir erst einmal mit dem BGB. Dort wird in §640 der Begriff der Abnahme definiert. Demnach ist der Besteller, im Fall der Bauabnahme der Auftraggeber oder Bauherr, dazu verpflichtet, das bestellte Werk abzunehmen. Die Abnahme muss innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen. Hat nach Verstreichen dieser Frist keine Abnahme stattgefunden, gilt die Leistung automatisch als abgenommen. Diese Abnahme kann nur abgelehnt werden, wenn das Werk nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Im Fall der Bauleistung liegt dann eine Abnahmeverweigerung des Bauwerks vor.
Genauer wird das in VOB §12 ausgeführt. Demnach kann eine Abnahme verweigert werden, bis die festgestellten Mängel beseitigt wurden. Auch entsprechende Kürzungen der vereinbarten Entlohnung sind möglich. Prinzipiell gilt: eine Bauabnahme kann stattfinden, sobald der Auftragnehmer das Bauobjekt als “fertiggestellt” bezeichnet. Dieser muss nicht aktiv zur Bauabnahme auffordern. Die Verantwortung dazu liegt beim Bauherren. Sie sehen: Die Bauabnahme hat wichtige rechtliche Konsequenzen. Deshalb muss rechtlich alles korrekt ablaufen – und der Prozess lückenlos dokumentiert sein. Mit unserem rechtsverbindliche Bauabnahme Formular sparen Sie sich dabei Zeit und Nerven.

Die Rechtsfolgen der Bauabnahme
Mit der Bauabnahme erklären Sie als Auftraggeber nicht nur, dass Sie das bestellte Werk so annehmen: Sie setzen auch einige Rechtsfolgen in Gang. Sowohl für den Bauherr als auch für das ausführende Unternehmen ergeben sich aus der Abnahme weitreichende Verpflichtungen.
Fälligkeit der vereinbarten Entlohnung
Auf dem Bau gilt: Erst die Leistung, dann der Lohn. Der Arbeitnehmer ist also Vorleistungspflichtig. Sobald aber eine Abnahme stattgefunde hat, wird nach §641 BGB der Werklohn fällig. Spätestens dann muss der Auftraggeber zur Tasche greifen und den Auftragnehmer wie festgelegt bezahlen. Dieses Prinzip hat zum größten Teil praktische Gründe. Zum Einen ist es nahezu unmöglich, Materialkosten auf den Cent genau im Voraus zu kalkulieren. Entsprechend ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Auftraggeber nach der verrichteten Arbeit, viele von der Kalkulation abweichenden Kosten begleichen müsste. Diese Doppel-Arbeit nützt also niemanden. Und auch Personalkosten sind kaum vorhersehbar. Dass mehr oder auch weniger Arbeitszeit geleistet wird, ist die Regel und auch gut so. So kann sichergestellt werden, dass der Auftrag wie vereinbart erfüllt und nicht nach vereinbarter Arbeitszeit der Schraubenschlüssel fallen gelassen wird.

Eine einzige Ausnahme kann durch das Prinzip der Vorauszahlung entstehen. Dabei kann der Auftragnehmer einen Anteil der Bezahlung im Voraus verlangen. Dieser Teil wird in der Schlussrechnung entsprechend abgezogen. Diese Vorauszahlungen werden oft mit kleinen Unternehmern vereinbart, um einen Teil der Materialkosten im Voraus zu decken. Allerdings gilt auch hier das Prinzip der Vorleistung – wenn auch nur zu einem gewissen Teil. Dieses Prinzip ändert sich erst mit der Bauabnahme und der zugehörigen Schlussrechnung.
Verlust nicht vorbehaltener Ansprüche und Vertragsstrafen
Mit der Abnahme wird nicht nur die Entlohnung fällig – der Auftraggeber muss noch auf viele andere Dinge achten. Das gilt zum Beispiel für den Verlust vorbehaltener Ansprüche und Vertragsstrafen. Diese Punkte sollten vor der Abnahme noch einmal genauestens überprüft werden. Der Verlust von Ansprüchen und Vertragsstrafen bei Abnahme beinhaltet im Wesentlichen, dass durch die Abnahme jegliche Leistungen ohne Einwände angenommen – beziehungsweise abgenommen – worden ist. Der Bauherr kann somit im Nachgang keine Ansprüche oder Vertragsstrafen mehr geltend machen.
Capmo-Tipp: Unter Ansprüche fallen in der Regel vor allem Gewährleistungsansprüche. Wenn der Bauherr eine Bauleistung abnimmt, verzichtet er nach §640 Abs. 3 BGB in Zukunft automatisch auf diese Ansprüche – egal ob noch Mängel zu Tage treten oder nicht. Entsprechend genau sollten Bauleistungen vor der Abnahme überprüft werden. Auch der kleinste Mangel sollte zu Protokoll gebracht werden, um zu verhindern, dass der Schaden an Ihnen hängen bleibt. Hier gilt ganz klar: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Beginn der Verjährungsfrist
Ein Punkt, der gerne mal in Vergessenheit gerät, ist der Beginn der Verjährungsfrist. Dieser wird ab dem Zeitpunkt der rechtsverbindlichen Bauabnahme berechnet. Innerhalb der Verjährungsfrist können Ansprüche auf Nacherfüllung, Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme, Kostenvorschuss, Schadensersatz, sowie Ersatz für vergebliche Aufwendungen geltend gemacht werden. Sobald diese Frist verstrichen ist, können diese Ansprüche nicht mehr nachgewiesen werden – auch wenn sie prinzipiell begründet sind.
Generell gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. In seltenen Fällen kann diese auf 6 Monate reduziert werden. Ein spezieller Fall ist die Verjährungsfrist für Mängelansprüche – hierbei gilt eine 5-jährige Frist. Ratsam ist es, diese Fristen im Abnahmeprotokoll der entsprechenden Bauleistung festzuhalten. So wissen alle Beteiligten genau, bis wann welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Sie sehen: Dokumentation ist alles. Damit Ihr Aufwand dabei so gering wie möglich bleibt, haben wir ein rechtsverbindliche Bauabnahme Formular für Sie erstellt mit dem Sie auf der sicheren Seite sind.
Wie stellen Sie eine rechtsverbindliche Bauabnahme sicher?
Die Bauabnahme nach §640 BGB und §12 VOB/B beschäftigt sich im Grunde mit einer Frage: Entspricht die Werkleistung den vertraglich bestimmten Voraussetzungen? Dies zu überprüfen liegt in der Verantwortung des Bauherren, nachdem der Auftragnehmer das Werk zur Abnahme freigegeben hat. Mit der tatsächlichen Abnahme gilt die Leistung als erfüllt und die Phase der Bauausführung als beendet.
Wenn der Abnahme etwas entgegen steht, wie beispielsweise ein Baumangel, kann die Abnahme aufgeschoben oder sogar verweigert werden. Der Arbeitnehmer muss die Mängel dann in einer gewissen Frist beheben und dafür sorgen, dass die Bauleistung abnahmefähig ist. Die Abnahme muss in erster Linie klar verständlich sein und kann sowohl in Wort, wie auch in Schrift erfolgen. Doch auch hier ist es ratsam den Grundsatz “Wer schreibt, der bleibt” einzuhalten und die Bauabnahme entsprechend schriftlich festzuhalten. Des weiteren sollte die Abnahme von beiden Vertragspartnern überprüft werden. So können Missverständnisse während und nach der Abnahme vermieden werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Wir haben noch einmal die fünf wichtigsten Tipps für eine rechtsverbindliche Bauabnahme für Sie zusammengefasst:
- Nehmen Sie sich Zeit!
Die Bauabnahme ist nicht nur ein wichtiger, sondern auch ein entscheidender Wendepunkt, der den gesamten Bauprozess beeinflusst. Deshalb gilt: Gut Ding will Weile haben! Nehmen Sie sich im Vorfeld genug Zeit, um die Bauabnahme vorzubereiten. Dabei hilft es die Bautagebücher und entstandenen Mängellisten noch einmal durchzugehen um sich alle vergangenen Prozesse noch einmal in das Gedächtnis zu rufen.
- Dokumentation, Dokumentation, Dokumentation
Um die Rechtssicherheit der Bauabnahme im Zweifel auch tatsächlich garantieren zu können, müssen alle Schritte im Rahmen der Abnahme schriftlich festgehalten werden. Durch die Unterzeichnung des rechtsverbindliche Bauabnahme Formulars von allen Parteien, kann im Nachhinein kein Zweifel mehr entstehen.

- Schreibarbeit ist nicht nur Fleißarbeit
Das Erstellen von Schriftstücken ist aber nicht nur bei der tatsächlichen und einstimmigen Abnahme ratsam, sondern auch wenn es nicht zu einer Abnahme kommt. In diesem Fall liegt eine Abnahmeverweigerung vor. Damit die Abnahmeverweigerung auch rechtskräftig ist, müssen die Gründe dafür deutlich kommuniziert werden – im besten Fall schriftlich. Wie es zu einer Abnahmeverweigerung kommen kann, können Sie in unserem Artikel nachlesen.
- Holen Sie sich einen Zeugen mit an Bord
Die Regel, dass 4 Augen mehr sehen als 2, gilt prinzipiell auf jeder Baustelle. Aber besonders bei der Abnahme ist es hilfreich, noch eine weitere Person an seiner Seite zu wissen. Das hilft zum Einen dabei, Mängel oder nicht vereinbarte Leistungen zu erkennen, zum Anderen gibt es dann eine dritte Person, die bei einer Streitfrage als Zeuge dienen kann. Auch ein Sachverständiger kann jederzeit hinzugezogen werden.
- Nächste Schritte definieren
Obwohl die Bauabnahme nach einem finalen Schritt klingt, ist die Arbeit damit noch nicht getan. Falls Sie Baumängel entdeckt haben, gilt es nun, eine neue Frist zur Beseitigung zu setzen. Darüber hinaus sollten Sie sicherstellen, dass Ihr rechtsverbindliche Bauabnahme Formular allen Parteien zugeht und von diesen unterzeichnet wird. Besprechen Sie am besten an Ort und Stelle, wie, wo und wann Sie mit den beteiligten Parteien über die nächsten Schritte sprechen.
Capmo-Tipp: Ähnlich wie bei Ansprüchen, wird auch bei der Abnahme eine Frist festgelegt, bis zu dieser die Bauabnahme seitens des Auftraggebers erfolgen muss. Wenn die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, gilt eine Bauleistung automatisch als abgenommen.Sie haben dann nicht mehr die Möglichkeit, das Werk zu überprüfen. Eine rechtzeitige Abnahme ist also dringend ratsam um Anspruch auf eine Mängelbeseitigung oder Nachbesserung stellen zu dürfen. Denn nach der formellen Bauabnahme gibt es kein zurück mehr.
Rechtsverbindliche Bauabnahme Formular: Damit sind Sie auf der sicheren Seite
Die Bauabnahme ist definitiv nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Schludrigkeit kann bei diesem Thema zu weitreichenden Folgen führen. Aber keine Angst! Damit die rechtsverbindliche Bauabnahme ohne Probleme gelingt und auch der zugehörige Papierkram nicht zur Last wird, haben wir eine Lösung: Unser rechtssichere Bauabnahme Formular erspart Ihnen die lästigsten Schritte. Mit Hilfe der Vorlage können Sie alle Daten und Fakten zur Bauabnahme individuell einfügen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für wichtigere Dinge! Jetzt kostenlos downloaden und loslegen!