
Von der Planung bis zum Abschluss eines Bauprojekts kann viel Zeit vergehen. Doch früher oder später ist es so weit. Der Tag der Bauabnahme steht bevor. Leider stellen Sie dabei nicht allzu selten vor, dass die Leistung Ihres Nachunternehmers nicht vollständig oder nicht wie vertraglich vereinbart erbracht wurde. Ein Werk, dass nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, können Sie natürlich auf keinen Fall abnehmen. Höchste Zeit für eine VOB Abnahmeverweigerung! Um darauf bestens vorbereitet zu sein, informieren wir Sie in diesem Ratgeber über Ihre Rechte und Ihre Pflichten bei der Abnahmeverweigerung. Und damit Sie den Prozess noch einfacher abwickeln können, haben wir ein kostenloses Abnahmeverweigerung Muster für Sie erstellt. Dieses können Sie sich kostenlos bei uns herunterladen.
Was ist eine Bauabnahme?
Bevor wir uns über die Verweigerung der Bauabnahme kümmern, wollen wir Klarheit über die Abnahme an sich schaffen. Die Bauabnahme steht an, wenn Leistungen, beziehungsweise Aufträge, aus Sicht des Auftragnehmers abgeschlossen sind. Der Auftraggeber überprüft dann, ob alles zufriedenstellend ausgeführt wurde. Ist das der Fall, kann die Leistung abgenommen werden.
Die Abnahme ist im Rahmen eines Bauprojekts unumgänglich. Tatsächlich ist der Auftraggeber sogar gesetzlich dazu verpflichtet, einen Auftrag abzunehmen, wenn der Auftragnehmer, also der Nachunternehmer, diesen zur Bauabnahme freigibt. Abnahmefähig ist eine Bauleistung dann, wenn sie fertiggestellt und frei von Mängeln ist. Außerdem muss sie entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt worden sein. Es ist dabei von der sogenannten Abnahmereife die Rede. Wenn der Auftraggeber die Abnahme einmal angenommen, beziehungsweise bestätigt hat, liegt sämtliche Verantwortung bei ihm. Deshalb gilt hier: Lieber einmal zu oft als zu wenig prüfen, ob der Auftrag wie vereinbart erfüllt wurde. Denn Vorsicht ist auch in diesem Fall besser als Nachsicht.
Rechte und Pflichten für den Auftraggeber und -nehmer
Sowohl die Abnahme wie auch die Abnahmeverweigerung sind gesetzlich geregelt., Nicht nur der Auftragnehmer, sondern auch der Auftraggeber muss für eine erfolgreiche Abwicklung seine Rechte und Pflichten kennen und befolgen. Wo Sie diese finden? Für jegliche Fragen zur Bauabnahme und der Abnahmeverweigerung lohnt sich ein Blick in die VOB beziehungsweise das BGB. Nur wenn Sie sich an diesen Verordnungen orientieren, können Sie Ihre Interessen erfolgreich durchsetzen. Wie Sie in dem ganzen Gesetzeswirrwarr den Überblick behalten sollen? Wir fassen Ihnen die wichtigsten Infos auf einen Blick zusammen!
Rechte und Pflichten bei der Bauabnahme
Die Bauabnahme zählt zu den wichtigsten Prozessen im Bauprozess. Warum? Sie hat jede Menge rechtliche Folgen – unter anderem den Gefahrenübergang. Ihre Rechte und Pflichten bei der Bauabnahme sollten Sie daher aus dem FF kennen.
- Der Auftraggeber ist nach §640 BGB dazu verpflichtet, eine Abnahme vorzunehmen, sobald der Auftragnehmer diese verlangt. Nach §12 VOB muss der Auftraggeber der Abnahmeverpflichtung allerdings nur nachgehen, wenn der Auftragnehmer auch seinen Teil zur Abnahme beigetragen hat.
- Die Abnahme muss innerhalb der festgelegten Frist erfolgen. Wird diese Frist nach §640 BGB nicht eingehalten, gilt das Bauobjekt mit den vertraglich vereinbarten Leistungen automatisch als abgenommen.
- Wenn der Auftragnehmer eine Abnahme verlangt, ohne dass das Werk abnahmereif ist, darf der Auftraggeber die Abnahme berechtigt verweigern.
Wenn wir uns den letzten Teil der Rechte und Pflichten nochmal genauer ansehen, fällt das Wort “Abnahme verweigern” ins Auge. Können Sie einfach sagen “Nein, das passt so nicht”? Klare Antwort: Nein, das können Sie nicht. Da die Bauabnahme so wichtige rechtliche Folgen auslöst, ist sowohl die Bestätigung als auch die Verweigerung an rechtliche Vorschriften gebunden.

Was ist eine Abnahmeverweigerung?
Eine Bauabnahme, die sang- und klanglos abläuft, ist in der Praxis eher eine Seltenheit. Tatsächlich kommt es regelmäßig vor, dass eine Abnahme nicht angenommen, also verweigert wird. Hinter der Abnahmeverweigerung versteckt sich genau das, was der Name bereits vorweg nimmt: Die Verweigerung der Abnahme. Doch wie Sie sich bestimmt denken können, ist das Thema der Abnahmeverweigerung nicht so schnell abgehandelt, wie erhofft.
Was bewirkt die Abnahmeverweigerung?
Mit der VOB Abnahmeverweigerung gibt der Auftraggeber an, dass die Leistung nicht wie vertraglich vereinbart erfüllt wurde. Das heißt nicht automatisch, dass keinerlei Leistung erbracht wurde – auch ein Mangel sorgt dafür, dass ein Auftrag als nicht erfüllt gilt. Jedoch können Sie dies nicht einfach so festsetzen. Um die Abnahme wirksam zu verweigern, benötigen Sie einen Rechtsgrund. Orientieren Sie sich hierbei am besten an den im Leistungsverzeichnis vereinbarten Aufträgen. Wenn Sie die Abnahme ohne Rechtsgrund verweigern, treten die Rechtsfolgen der Abnahme trotzdem ein.
Capmo-Tipp: Eine Bauabnahme kann auch dann abgelehnt werden, wenn Sie als Bauherr Mängel vermuten, diese aber noch nicht belegen können. Auch Mängel, die nach der verweigerten Abnahme auftreten, können im Nachhinein als Begründung gelten. Das bedeutet konkret: Wenn Sie eine begründete Annahme für noch nicht entdeckte Mängel haben oder schon mehrere nicht wesentliche Mängel entdeckt haben, bietet es sich an, die Abnahme zunächst zu verweigern. Wichtig ist dabei, dass die Annahme nicht haltlos ist und eine begründete Abnahmeverweigerung vorliegt. Eine unberechtigte Versagung der Abnahme ist rechtswidrig!
Wann sind Leistungen nicht erfüllt?
Inwieweit eine Leistung erfüllt oder nicht erfüllt ist, kann auf Basis des Bauvertrags entschieden werden. Alle Leistungen müssen fachgerecht ausgeführt werden, frei von Mängeln sein und die vorher festgelegte Beschaffenheit aufweisen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann eine Leistung als nicht oder nur teilweise erbracht gelten. Und die Voraussetzungen der VOB Abnahmeverweigerung sind erfüllt. Dass dabei durchaus Konflikte auftreten können, dürfte nicht überraschen. In derartigen Situationen lohnt es sich, einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten, der die Leistungen unabhängig beurteilt und einschätzt. So bleibt Ihnen ein längerer Streit erspart.
Wer kann die Abnahme verweigern?
Die Abnahmeverweigerung kann ausschließlich seitens des Auftraggebers erfolgen. Zuvor gibt der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen zur Abnahme frei. Dieser Schritt ist auch für den Auftragnehmer besonders wichtig, denn solange eine Abnahme nicht erfolgt ist, gelten die Aufträge als nicht erledigt.
Welche Möglichkeiten gibt es nach der VOB Abnahmeverweigerung?
Durch das Verweigern der Bauabnahme, ist leider erst ein Teil der Arbeit geschafft. Gerade jetzt ist es wichtig, die kommenden Schritte noch genauer unter die Lupe zu nehmen. Wenn die Abnahme verweigert wird, muss der Bauherr klar kommunizieren, dass er das vorliegende Bauobjekt nicht abnimmt. Das kann sowohl mündlich, wie auch schriftlich geschehen. Entscheiden ist, dass der Inhalt klar verständlich ist. Wie so oft am Bau gilt jedoch auch im Fall der Abnahmeverweigerung: Wer schreibt, der bleibt.
Das gesprochene Wort können Sie im Nachhinein nicht beweisen – das geschriebene schon. Vor allem bei jeglichen Prozessen rund um die Bauabnahme sollten Sie deshalb immer auf die Schriftform setzen. Somit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Und mit unserem gratis Muster haben Sie keinerlei Mehraufwand.

Zeit sparen mit dem VOB Abnahmeverweigerung Muster
Nach jeder Baubesprechung ein Formular aufzusetzen, kann ganz schön nervig sein. Viele Bauleiter machen sich die Arbeit deshalb leichter und arbeiten mit vorgefertigten Formularen. Damit auch Sie keine Zeit für Papierkram verlieren, haben wir für Sie ein gratis Abnahmeverweigerung Muster erstellt. Dieses sorgt dafür, dass Sie bei der Besprechung alle wichtigen Informationen dokumentieren und der Prozess sauber abgeschlossen ist. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihren rechtlichen Pflichten nachkommen und gehen juristischen Problemen aus dem Weg.
Rechte und Pflichten bei der Abnahmeverweigerung
Wie auch bei der Bauabnahme gehen mit der VOB Abnahmeverweigerung einige Rechten und Pflichten einher. Indem Sie diese kennen, sorgen Sie für einen reibungslosen Prozess. Als Ihr digitaler Partner stehen wir Ihnen auch bei diesen Fragestellungen an der Seite. Diese Punkte sollten Sie sich merken!
- Wenn eine Abnahme zu Recht verweigert wird, kann der Auftraggeber die finanziellen Leistungen bis zur erneuten Abnahme einbehalten oder kürzen.
- Bei einer Abnahmeverweigerung kann der Auftragnehmer eine Zustandsfeststellung nach § 650 BGB verlangen. Der Auftraggeber ist damit verpflichtet, diese Zustandsfeststellung anzunehmen.
Nach der Abnahmeverweigerung ist vor der Zustandsfeststellung
Häufig erfolgt nach einer Abnahmeverweigerung eine Zustandsfeststellung. Dabei wird geklärt, welche Mängel tatsächlich vorliegen und ob diese dem Auftragnehmer zur Last gelegt werden können. Hierbei hat der Auftragnehmer in der Regel den kürzeren gezogen – denn wie so oft gilt auch hier der Grundsatz der Beweislastumkehr. Das bedeutet konkret, dass der Unternehmer seine Unschuld beweisen muss. Da der Auftragnehmer bis zur Abnahme allerdings sämtliche Risiken trägt, wie auch Drittverschulden oder sogenannte Zufallsschäden, ist es selten möglich, die Schuld von sich zu weisen.
Capmo-Tipp: Nicht nur bei der Bauabnahme, sondern auch bei der Zustandsfeststellung gilt der Grundsatz “Wer schreibt, der bleibt.” Damit Sie sich keine Mühe mit der Erstellung von komplizierten Formularen machen müssen, haben wir Ihnen auch für die VOB Zustandsfeststellung ein passendes Formular erstellt. Sie finden dieses zusammen mit vielen praktischen Tipps zur technischen Abnahme in unserem Download-Center.
Wie geht es nach der Abnahmeverweigerung weiter?
Sie haben die Abnahmeverweigerung erteilt, die Zustandsfeststellung ist erledigt. Die größte Arbeit haben Sie damit abgeschlossen. Doch wie geht es nun weiter? Damit das Projekt doch noch erfolgreich abgeschlossen wird, kommt vor allem auf den Auftragnehmer noch einiges an Arbeit zu. Der Auftragnehmer muss nach einer berechtigten Abnahmeverweigerung dafür sorgen, dass das Bauobjekt die Abnahmereife erlangt.
Das gelingt je nach Grund durch Nachbesserung oder Fertigstellung. Bis diese Leistungen im Nachgang erbracht wurden, hat der Auftraggeber das Recht, finanzielle Mittel zu kürzen oder einzubehalten. Kürzungen können auch endgültig, je nach Schwere des Verstoßes gegen die vertraglich festgelegten Leistungen, erfolgen. Dabei bietet es sich an, erneut eine Frist zu setzen.
Capmo-Tipp: Frei nach dem Motto “Aller guten Dinge sind drei” gilt auch hierbei: Wer schreibt, der bleibt! Achten Sie immer darauf, alle Schritte schriftlich festzuhalten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Mit unserer kostenlosen Vorlage zur Abnahmeverweigerung ist die Hälfte des Papierkrams schon erledigt – und Sie können sich auf wichtigere Dinge konzentrieren.
Die Abnahmeverweigerung ist zwar relativ umfangreich, allerdings sollten Sie sich davon nicht entmutigen lassen. Mit unseren Tipps können Sie das Prozedere im Handumdrehen abwickeln. Doch auch hier ist wieder mal deutlich zu merken, wie wichtig die rechtssichere und vollständige Dokumentation des Baugeschehens ist. Sichern Sie sich deshalb umgehend Ihr gratis VOB Abnahmeverweigerung Muster und legen Sie los!